Prüfung und Aufstellung von Urkalkulationen

Alle Preise für zusätzliche und/oder geänderte Leistungen soll(t)en auf der Grundlage der Urkalkulation erstellt werden. Das bedeutet, dass für zusätzliche und/oder geänderte Leistungen die Preisermittlungsgrundlagen der Urkalkulation gelten.

Bei einem Einheitspreisvertrag ist die Grundlage des Preises in der Regel einfach zu ermitteln. Bei einem Pauschalvertrag kann dieses schon schwieriger und umfangreicher werden, wenn die Grundlagen der Preisermittlung offen gelegt werden müssen.

Für den Bereich Industrie-, Stahl-, Metall- und Fassadenbau können wir diese  Nachweise für Sie erstellen.

Dem Auftragnehmer ist es gestattet, zur Erstellung einer prüfbaren Abrechnung seiner Vergütungsforderungen eine Urkalkulation nachträglich zu erstellen.

Wir haben das bereits mehrfach gemacht. Das fertige Produkt passt dann definitiv zu Ihrem ausgeführten/auszuführenden Bauvorhaben und entspricht auch den Anforderungen, die die Gerichte an eine nachvollziehbare, plausible Urkalkulation stellen.

Gern sind wir auch bereit, eine bei Ihnen eingereichte Urkalkulation für Sie sachlich und fachlich zu prüfen.

Insofern sind bei der Erstellung wie auch bei der Prüfung einer solchen Abrechnung einige Dinge zu beachten. Wir können und würden das gerne für Sie übernehmen.